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   LAG Hessen, 30.05.2005 - 16/10 Sa 407/03   

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https://dejure.org/2005,8839
LAG Hessen, 30.05.2005 - 16/10 Sa 407/03 (https://dejure.org/2005,8839)
LAG Hessen, Entscheidung vom 30.05.2005 - 16/10 Sa 407/03 (https://dejure.org/2005,8839)
LAG Hessen, Entscheidung vom 30. Mai 2005 - 16/10 Sa 407/03 (https://dejure.org/2005,8839)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 1 AEntG, § 211 Abs 1 SGB 3, BauRTV
    Arbeitnehmerentsendung - Geltungsbereich der Bautarifverträge - Hochregallagermontage - Betriebsabteilung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine bauliche Tätigkeit im Sinne der Bautarifverträge; Selbstständige bauliche Betriebsabteilung

  • Wolters Kluwer

    (Arbeitnehmerentsendung - Geltungsbereich der Bautarifverträge - Hochregallagermontage - Betriebsabteilung)

  • Judicialis

    AEntG § 1; ; TVG § 1; ; VTV/Bau § 1 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AEntG § 1; TVG § 1; VTV/Bau § 1 Abs. 2
    Montage von Hochregallagern keine bauliche Tätigkeit nach Bautarifverträgen - bauliche Betriebsabteilung nur bei selbständigem Leitungsapparat

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • LAG Hessen, 24.02.1992 - 16 Sa 1170/91
    Auszug aus LAG Hessen, 30.05.2005 - 10 Sa 407/03
    So hat die erkennende Berufungskammer weder das Aufstellen sog. Möbelkojen in Möbelhäusern noch das Aufstellen von Regalsystemen und Stahlbühnen als Trockenbauarbeit angesehen (vgl. Urteile vom 24. Februar 1992 - 16 Sa 1170/91 und v. 17. Juli 1995 - 16 Sa 2062/94), ebenso wenig die 10. Kammer des Berufungsgerichts das Aufstellen von Ladeneinrichtungen (vgl. Hess. LAG 02. Mai 1994 - 10 Sa 251/93).

    Wie das von den Tarifvertragsparteien im Klammerzusatz genannte Tätigkeitsbeispiel zeigt, meinen die Tarifvertragsparteien mit Montagebauarbeiten nämlich Bauleistungen, die unmittelbar der Herstellung des Gebäudes dienen (vgl. BAG 05. September 1990 AP Nr. 130 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Kammerurteile vom 24. Februar 1992 - 16 Sa 1170/91 und vom 17. Juli 1995 - 16 Sa 206/94; vgl. auch BAG 23. November 1988, AP Nr. 103 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau: Errichtung von Zäunen ist keine Montagebauarbeit).

  • BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 395/88

    Tarifvertrag - Beitragspflichtigkeit zu den Sozialkassen des Baugewerbes -

    Auszug aus LAG Hessen, 30.05.2005 - 10 Sa 407/03
    Wie das von den Tarifvertragsparteien im Klammerzusatz genannte Tätigkeitsbeispiel zeigt, meinen die Tarifvertragsparteien mit Montagebauarbeiten nämlich Bauleistungen, die unmittelbar der Herstellung des Gebäudes dienen (vgl. BAG 05. September 1990 AP Nr. 130 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Kammerurteile vom 24. Februar 1992 - 16 Sa 1170/91 und vom 17. Juli 1995 - 16 Sa 206/94; vgl. auch BAG 23. November 1988, AP Nr. 103 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau: Errichtung von Zäunen ist keine Montagebauarbeit).
  • LAG Hessen, 02.02.2004 - 16 Sa 47/03

    Arbeitnehmerentsendung; Betriebsabteilung

    Auszug aus LAG Hessen, 30.05.2005 - 10 Sa 407/03
    Insoweit mag zugunsten des Beklagten, entsprechend der bisherigen Rechtsprechung der Berufungskammer, unterstellt werden, dass regelmäßig bereits eine tatsächliche Vermutung dafür spricht, dass ein, Arbeitnehmer aus dem Ausland nach Deutschland entsendender Arbeitgeber insoweit einen, vom übrigen Betrieb in seinem Heimatland abgegrenzten verselbständigten arbeitstechnischen Leitungsapparat unterhält (vgl Kammerurteil v. 02. Februar 2004 - 16 Sa 47/03).
  • LAG Hessen, 29.03.2004 - 16 Sa 1503/03

    Beurteilung, ob arbeitszeitlich hauptsächlich bauliche Leistungen erbracht worden

    Auszug aus LAG Hessen, 30.05.2005 - 10 Sa 407/03
    Erforderlich für eine solche Annahme ist nämlich, dass über die bloße Tätigkeit von Arbeitnehmern hinaus, Anhaltspunkte für einen organisatorisch verfassten Leitungsapparat vorhanden sind (vgl. Kammerurteil v. 29. März 2004 - 16 Sa 1503/03).
  • LAG Hessen, 16.08.2004 - 16 Sa 198/04

    Verpflichtung eines ausländischen , Arbeitnehmer in die Bundesrepublik

    Auszug aus LAG Hessen, 30.05.2005 - 10 Sa 407/03
    Eine solche Sichtweise überdehnte den Begriff der "Betriebsabteilung" (vgl. Kammerurteil v. 16. August 2004 - 16 Sa 198/04 AR-Bl ES 370.3 Nr. 15).
  • BSG, 20.01.1982 - 10/8b RAr 9/80

    Betriebsteil; Winterbauförderung; Betriebsabteilung; Winterbauumlage

    Auszug aus LAG Hessen, 30.05.2005 - 10 Sa 407/03
    Unter "Betriebsabteilung" im Sinne von § 211 Abs. 1 S. 4 SGB III wird das verstanden, was man allgemein im arbeitsrechtlichen Sinne darunter versteht (vgl. BSG 20.Januar 1982 SozR 4100 § 75 Nr. 9), nämlich einen vom Gesamtbetrieb organisatorisch abgegrenzten Betriebsteil, der eine personelle Einheit aufweist und mit eigenen technischen Arbeitsmitteln einen eigenen Betriebszweck verfolgt, der auch ein Hilfszweck sein kann (vgl. z.B. BAG 08. Oktober 1975 und 11. September 1991 AP Nr. 25 und 145 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • LAG Hessen, 17.05.2004 - 10 Sa 2019/99
    Auszug aus LAG Hessen, 30.05.2005 - 10 Sa 407/03
    Weil es aus den vorgenannten Gründen den Voraussetzungen einer Erstreckung der tariflichen Normen auf die Klägerin im Jahre 1999 fehlte, bedarf es weder einer Antwort auf die Frage, ob auch Rohrleitungsbauarbeiten deshalb nicht gegeben waren, weil nach dem Vorbringen der Klägerin insoweit auch Anlagenteile montiert worden sind (vgl. dazu Kammerurteil v. 17. Mai 2004 - 16/10 Sa 2019/99) noch auf die Frage, ob die Klägerin als Unternehmen der Metallindustrie jedenfalls seit 01. April 1999 von der Allgemeinverbindlichkeit der Bautarifverträge ausgenommen war.
  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 405/00

    Erstreckung der tariflichen Vorschriften über die Urlaubskasse des Baugewerbes

    Auszug aus LAG Hessen, 30.05.2005 - 10 Sa 407/03
    Das hat das BAG (Urteile vom 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 AP Nr. 12 zu § 1 AEntG und 9AZR 439/01 AP Nr. 15 zu § 1 AEntG; Urteile v.20. Juli 2004 - 9 AZR 343/03 AP Nr. 18 zu § 1 AEntG und 9 AZR 369/03 EzA § 1 AEntG Nr. 4) für die seit 1999 geltenden Bestimmungen ausdrücklich festgestellt.
  • BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 343/03

    Urlaubskassenverfahren für Arbeitgeber aus Portugal

    Auszug aus LAG Hessen, 30.05.2005 - 10 Sa 407/03
    Das hat das BAG (Urteile vom 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 AP Nr. 12 zu § 1 AEntG und 9AZR 439/01 AP Nr. 15 zu § 1 AEntG; Urteile v.20. Juli 2004 - 9 AZR 343/03 AP Nr. 18 zu § 1 AEntG und 9 AZR 369/03 EzA § 1 AEntG Nr. 4) für die seit 1999 geltenden Bestimmungen ausdrücklich festgestellt.
  • BAG, 28.04.2004 - 10 AZR 370/03

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Darlegung

    Auszug aus LAG Hessen, 30.05.2005 - 10 Sa 407/03
    Die Merkmale des in § 1 Abs. 1 AEntG verwendeten Begriffs "überwiegend" sind nämlich keine anderen als die des identischen Begriffs in § 211 Abs. 1 SGB (vgl. hierzu BSG 15. Februar 2000 SozR 3-4100 § 75 AFG Nr. 3) oder des für die Bautarifverträge maßgeblichen (vgl. dazu BAG 28. April 2004 AP Nr. 264 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 369/03

    Urlaubskassenverfahren für Arbeitgeber aus Portugal

  • BSG, 09.12.1997 - 10 RAr 2/96

    Auslegung der Verordnung über Betriebe des Baugewerbes

  • LAG Hessen, 14.07.2003 - 16 Sa 512/00

    Arbeitnehmerentsendung; Betriebsabteilung

  • LAG Hessen, 09.08.2004 - 10 Sa 705/03

    Arbeitnehmerentsendung; Allgemeinverbindlicherklärung

  • BAG, 20.09.1995 - 10 AZR 1018/94

    Voraussetzungen für das Erfasstsein eines Betrieb vom betrieblichen

  • LAG Hessen, 16.08.2004 - 10 Sa 69/03
  • LAG Hessen, 11.12.2006 - 16 Sa 402/06

    Urlaubsentschädigung

    Ein solcher Zeitraum ist das Kalenderjahr, weil damit möglichen arbeitszeitlichen, z.B. saisonal bedingten, Schwankungen unterschiedlich zu bewertender Tätigkeiten, hinreichend Rechnung getragen und vermeiden wird, dass ein falsches Bild vom Zuschnitt des Gesamtbetriebes entsteht (st. Rspr .vgl .z.B. BAG 25. Januar 2005 - 9 AZR 146/01; Kammerurteile v.30. Mai 2005 - 16/10 Sa 407/03, v. 09. August 2004 - 16/10 Sa 705/03 und v. 16. August 2004 - 16/10 Sa 69/03).
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